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   OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 11 LA 491/10   

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OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 11 LA 491/10 (https://dejure.org/2011,9384)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2011 - 11 LA 491/10 (https://dejure.org/2011,9384)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 11 LA 491/10 (https://dejure.org/2011,9384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Zulassung der Berufung wegen nachträglicher Divergenz vom Europäischen Gerichtshof

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AsylVfG; § 60 Abs. 1 AufenthG; § 60 Abs. 8 S. 2 AufenthG
    Flüchtlingsanerkennung eines wegen seiner jahrelangen PKK-Mitgliedschaft eine politische Verfolgung befürchtenden Türken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Flüchtlingsanerkennung eines wegen seiner jahrelangen PKK-Mitgliedschaft eine politische Verfolgung befürchtenden Türken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Flüchtlingsanerkennung eines wegen seiner jahrelangen PKK-Mitgliedschaft eine politische Verfolgung befürchtenden Türken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 572
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 11 LA 491/10
    In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass ein unter Berufung auf eine Frage grundsätzlicher Bedeutung i. S. d. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG eingelegtes Rechtsmittel bei zwischenzeitlicher Klärung der (zuvor - wie hier - tatsächlich grundsätzlich klärungsbedürftigen) Frage wegen sog. nachträglicher Divergenz zugelassen werd en kann (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 21.1.2000 - 2 BvR 2125/97 -, DVBl. 2000, 407 f.; BVerwG, Beschl. v. 21.2.2000 - 9 B 57/00 -, juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 12.10.2010 - 7 B 22.10

    Nichtanrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union als Verfahrensmangel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 11 LA 491/10
    Weder die in den o. a. Vorlagebeschlüssen hierzu vertretene Rechtansicht noch die Hinweise in seinem zurückverweisenden Urteil vom 24. November 2009 (- 10 C 24/08 -, juris, Rn. 46; vgl. auch Urt. v. 16.2.2010 - 10 C 7/09 -, juris, Rn. 50) enthalten insoweit bindende und damit divergenzfähige Rechtssätze (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.2010 - 7 B 22/10 -, juris, Rn. 7; GK-AsylVfG, § 78, Rn. 163 f.).
  • BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 46.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Refoulementverbot; Ausschluss;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 11 LA 491/10
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9. November 2010 (C- 57 und 101/09-, InfAuslR 2011, 40 ff. ), das auf den vorgenannten und einen weiteren Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2008 ( - 10 C 46/07 -, juris) ergangen ist, ist das Zulassungsverfahren wiederaufgenommen worden.
  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 49.90

    Revision - Zulassung der Revision - Divergenz - Rechtsgrundsätzlichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 11 LA 491/10
    Die damit bestehende Lücke ist zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes interessengerecht dadurch zu schließen, dass dann ausnahmsweise (vorübergehend) auch eine Abweichung von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Divergenzzulassung führt; ob insoweit der Europäische Gerichtshof den ausdrücklich genannten Gerichten gleichzustellen oder wegen der Bindungswirkung seines Urteils im Vorlageverfahren (vgl. dazu Dörr, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., Europäischer Verwaltungsrechtsschutz, Rn. 140 ff. m. w. N.) von einer gleichsam antizipierten Abweichung von der späteren Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts als divergenzfähigem Gericht auszugehen ist (vgl. insoweit ablehnend zu § 132 VwGO BVerwG, Beschl. v. 13.8.1990 - 9 B 49/90 -, juris, Rn. 7), bleibt offen.
  • BVerwG, 16.02.2010 - 10 C 7.09

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; funktionaler Zusammenhang;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 11 LA 491/10
    Weder die in den o. a. Vorlagebeschlüssen hierzu vertretene Rechtansicht noch die Hinweise in seinem zurückverweisenden Urteil vom 24. November 2009 (- 10 C 24/08 -, juris, Rn. 46; vgl. auch Urt. v. 16.2.2010 - 10 C 7/09 -, juris, Rn. 50) enthalten insoweit bindende und damit divergenzfähige Rechtssätze (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.2010 - 7 B 22/10 -, juris, Rn. 7; GK-AsylVfG, § 78, Rn. 163 f.).
  • BVerwG, 23.01.2001 - 6 B 35.00

    Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 11 LA 491/10
    Denn der Europäische Gerichtshof gehört nicht zu den in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG ausdrücklich genannten divergenzfähigen Gerichten (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur: BVerwG, Beschl. v. 18.8.2009 - 8 B 60/09 - und v. 23.1.2001 - 6 B 35/00 -, juris).
  • BVerwG, 21.02.2000 - 9 B 57.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 11 LA 491/10
    In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass ein unter Berufung auf eine Frage grundsätzlicher Bedeutung i. S. d. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG eingelegtes Rechtsmittel bei zwischenzeitlicher Klärung der (zuvor - wie hier - tatsächlich grundsätzlich klärungsbedürftigen) Frage wegen sog. nachträglicher Divergenz zugelassen werd en kann (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 21.1.2000 - 2 BvR 2125/97 -, DVBl. 2000, 407 f.; BVerwG, Beschl. v. 21.2.2000 - 9 B 57/00 -, juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 18.08.2009 - 8 B 60.09

    Gleichwertigkeit eines in Großbritannien erworbenen Abschlusses "Master of

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 11 LA 491/10
    Denn der Europäische Gerichtshof gehört nicht zu den in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG ausdrücklich genannten divergenzfähigen Gerichten (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur: BVerwG, Beschl. v. 18.8.2009 - 8 B 60/09 - und v. 23.1.2001 - 6 B 35/00 -, juris).
  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 11 LA 491/10
    Weder die in den o. a. Vorlagebeschlüssen hierzu vertretene Rechtansicht noch die Hinweise in seinem zurückverweisenden Urteil vom 24. November 2009 (- 10 C 24/08 -, juris, Rn. 46; vgl. auch Urt. v. 16.2.2010 - 10 C 7/09 -, juris, Rn. 50) enthalten insoweit bindende und damit divergenzfähige Rechtssätze (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.2010 - 7 B 22/10 -, juris, Rn. 7; GK-AsylVfG, § 78, Rn. 163 f.).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2010 - 11 LA 495/10

    Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung wegen Aktivitäten als Jugendlicher für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 11 LA 491/10
    Damit ist durch das vorgenannte Urteil des Europäischen Gerichtshofes auch die vom Beklagten in seinem Zulassungsantrag aufgeworfene Frage zur Auslegung des § 3 Abs. 2 AsylVfG geklärt (so bereits Senatsbeschl. v. 15.12.2010 - 11 LA 495/10 -, juris, Rn. 2).
  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - A 9 S 1047/16

    Personenverschiedenheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren;

    12 Hat das Bundesverwaltungsgericht eine Rechtsfrage schon entschieden, erfordert die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Darlegung konkreter geänderter Umstände, die die erneute grundsätzliche Klärung der Rechtsfrage in einem Berufungsverfahren als notwendig erscheinen lassen (vgl. - übereinstimmend teils zum Revisions-, teils zum Berufungszulassungsrecht, teils zur Klärung durch das BVerwG, teils zu der durch BVerfG oder EuGH - BVerwG, Beschlüsse vom 22.08.1986 - 3 B 47.85 -, NVwZ 1987, 55 und vom 25.11.1992 - 6 B 27.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 306; OVG Hamburg, Beschluss vom 19.11.2001 - 4 Bf 202/01 -, GewArch 2002, 164; NdSOVG, Beschluss vom 10.02.2011 - 11 LA 491/10 -, NVwZ 2011, 572; Pietzner/Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 31. EL Juni 2016, § 133 Rn. 33; Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124a Rn. 85).

    Ob die Darlegungsanforderungen im gleichen Maße heraufgesetzt sind wie bei einer bereits im Berufungsverfahren erfolgten Klärung, kann dahinstehen (vgl. zu dem insoweit u.a. zu berücksichtigenden Zusammenhang zwischen den Zulassungsgründen der Grundsatzbedeutung und der Divergenz NdSOVG, Beschluss vom 10.02.2011, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2017 - 2 LA 295/17

    Rückschluss der syrischen Behörden auf regimefeindlicher Gesinnung aufgrund der

    Ein Antrag auf Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einen Antrag auf Zulassung wegen Divergenz umzudeuten, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage in einem nachträglich ergangenen oder erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist mit Gründen veröffentlichten Urteil grundsätzlich geklärt worden ist, die angefochtene Entscheidung hiervon abweicht und das angegriffene Urteil auf der Abweichung beruht (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschl. v. 21.2.2000 - 9 B 57.00 -, juris; Beschl. v. 6.4.2009 - 10 B 62.08 -, juris; Beschl. v. 8.6.2017 - 1 B 25.17 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.2.2011 - 11 LA 491/10 -, NVwZ 2011, 572; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.3.2012 - 10 N 45.08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2022 - 9 LA 242/21

    Antragstellung, unverzügliche; Belehrungspflicht; Beruhen; Divergenz;

    Der Senat kann dahinstehen lassen, ob vorliegend für eine analoge Anwendung des § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG aufgrund einer Sondersituation Raum ist (vgl. dazu NdsOVG, Beschluss vom 10.2.2011 - 11 LA 491/10 - juris Rn. 6 ff.; Berlit in: GK-AsylG, Stand: 135. Ergänzungslieferung, Januar 2022, § 78 Rn. 202.2).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2017 - 2 LA 238/17

    Beruhen; Divergenz; Druse; Risikoprofil; UNHCR

    Ein Antrag auf Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einen Antrag auf Zulassung wegen Divergenz umzudeuten, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage in einem nachträglich ergangenen oder erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist mit Gründen veröffentlichten Urteil grundsätzlich geklärt worden ist, die angefochtene Entscheidung hiervon abweicht und das angegriffene Urteil auf der Abweichung beruht (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschl. v. 21.2.2000 - 9 B 57.00 -, juris; Beschl. v. 6.4.2009 - 10 B 62.08 -, juris; Beschl. v. 8.6.2017 - 1 B 25.17 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.2.2011 - 11 LA 491/10 -, NVwZ 2011, 572; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.3.2012 - 10 N 45.08 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - 3 N 80.17

    (Keine) Zulassung der Berufung nach Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage

    Angesichts der eindeutigen Aufzählung ist für eine analoge oder erweiternde Auslegung kein Raum (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 9 B 40.09 - juris Rn. 2; a.A. NdsOVG, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 11 LA 491/10 - juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2017 - 2 LA 1467/17

    Divergenzrüge; Referenzfall

    Anerkannt ist aber, dass ein Antrag auf Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache in einen Antrag auf Zulassung wegen Divergenz umgedeutet werden kann, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage in einem nachträglich ergangenen oder erst nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist mit Gründen veröffentlichten Urteil grundsätzlich geklärt worden ist, die angefochtene Entscheidung hiervon abweicht und das angegriffene Urteil auf der Abweichung beruht (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschl. v. 21.2.2000 - 9 B 57.00 -, juris; Beschl. v. 6.4.2009 - 10 B 62.08 -, juris; Beschl. v. 8.6.2017 - 1 B 25.17 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.2.2011 - 11 LA 491/10 -, NVwZ 2011, 572; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.3.2012 - 10 N 45.08 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2022 - 3 N 11.21

    Asylverfahren; Zulassung der Berufung; Divergenz; EuGH-Urteil; divergenzfähiges

    Ungeachtet der Frage, ob die geltend gemachte Abweichung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vom Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 19. November 2020 - C-238/19, EZ - (curia.europa.eu) schon deshalb ausscheidet, weil sich der Gerichtshof nicht unter den in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG genannten divergenzfähigen Gerichten findet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2001 - 6 B 35.00 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. Januar 2010 - 9 B 40.09 - juris Rn. 2; Beschluss vom 10. März 2021 - 1 B 2.21 - juris Rn. 9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. März 2020 - 4 LA 218/19 - juris 2 f.; OVG Münster, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 13 A 791/14.A - juris Rn. 16; VGH München, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 6 ZB 17.30519 - juris Rn. 9) oder unter dem Gesichtspunkt der Sicherung einer effektiven Durchsetzung des Unionsrechts eine entsprechende Anwendung dieses Zulassungsgrundes in Bezug auf Entscheidungen des Gerichtshofes geboten sein kann (in diesem Sinn OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 11 LA 491/10 - juris Rn. 6 f.; GK-AsylG, Stand: Januar 2022, § 78 Rn. 202.2), leistet der Zulassungsantrag die notwendige Darlegung einander widersprechender Rechtssätze nicht.
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2020 - 4 LA 218/19

    Asylrecht; Divergenz; Verfahrensrichtlinie

    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. Februar 2011 (- 11 LA 491/10 -) geltend gemacht hat, dass der EuGH in entsprechender Anwendung des § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG als divergenzfähiges Gericht angesehen werden müsse, folgt der Senat dem nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 10 N 45.08

    Zulassung der Berufung wegen nachträglicher Divergenz; Türkei; PKK;

    Nach den Darlegungen der Beklagten war der Kläger aber für die Quartierbeschaffung und die Versorgung der einzelnen PKK-Lager zuständig, weshalb die Möglichkeit besteht, dass bei einer Würdigung der genauen tatsächlichen Umstände die Annahme gerechtfertigt sein könnte, dass die Voraussetzungen eines Ausschlussgrundes nach § 3 Abs. 2 AsylVfG vorliegen, was der Klärung im Berufungsverfahren vorbehalten bleiben muss (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 11 LA 491.10 -, NVwZ 2011, 572).
  • OVG Niedersachsen, 04.08.2017 - 2 LA 137/17
    Ein Antrag auf Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einen Antrag auf Zulassung wegen Divergenz umzudeuten, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage in einem nachträglich ergangenen oder erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist mit Gründen veröffentlichten Urteil grundsätzlich geklärt worden ist, die angefochtene Entscheidung hiervon abweicht und das angegriffene Urteil auf der Abweichung beruht (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschl, v. 21.2.2000 - 9 B 57.00 -, juris; Beschl. v. 6.4.2009 - 10 B 62.08 -, juris; Beschl. v. 8.6.2017 - 1 B 25.17 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.2.2011 -11 LA 491/10 -, NVwZ 2011, 572; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.3.2012 - 10 N 45.08 -, juris).
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